Tarife

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Psychotherapie

Sie können Ihre Psychotherapie über die Grundversicherung der Krankenkasse abrechnen. Die Praxisbewilligung für psychologische Psychotherapie sowie die Zulassung als psychologische Psychotherapeutin zur Abrechnung über die obligatorische Krankenversicherung (OKP) liegen vor. Für die Abrechnung über die Grundversicherung  benötigen Sie eine Anordnung durch eine hausärztliche oder psychiatrische Fachperson.  Psychotherapie im Auftrag der IV (Invalidenversicherung)  ist bei jungen Menschen bis zum 20. Altersjahr auch möglich. Eine Abrechnung über die Zusatzversicherung ist bei mir nicht möglich.

 

Für psychologische Beratung und Supervision  müssen Sie selbst aufkommen. 

Die Sitzungskosten setzen sich hier aus der Sitzungszeit zuzüglich einer Vor- respektive Nachbereitungszeit von total 15 Minuten (CHF 2.80 pro Min -> CHF 42.-) zusammen. Der Minutentarif für die Sitzungszeit ist von der Anzahl der Personen, die an der Sitzung teilnehmen, abhängig: 

  • 1 Person: CHF 2.80 pro Minute Sitzungszeit 
  • 2 Personen: CHF 3.30 pro Minute Sitzungszeit                        
  • 3 Personen: CHF 3.80 pro Minute Sitzungszeit                                  
  • 4 Personen: CHF 4.30 pro Minute Sitzungszeit
  • mehr Personen: Preis auf Anfrage