Psychotherapie

  • Vielleicht sind Sie manchmal hin und hergerissen, haben den Eindruck, etwas bremst Sie, etwas anderes zwingt Sie zu einem Entscheid. Sie denken, etwas stimme nicht mit Ihnen.
  • Vielleicht haben Sie den Eindruck, Sie seien fremd im eigenen Land unterwegs, finden sich nicht mehr zurecht, sind befremdet von sich selbst. Vielleicht sind sie sich manchmal sogar unheimlich?

 

Die Psychotherapie soll Ihnen helfen sich in Ihrem Innern zu orientieren, freier zu bewegen und sich Ihren Ungewissheiten anzunähern. Ausserhalb von richtig und falsch fragen Sie sich wie sich etwas im Körper anfühlt und lassen sich von der Antwort überraschen. Sie lernen ihren inneren Kompass kennen und ihm vertrauen. Grenzen verschieben sich. Mit der Zeit wird es Ihnen leichter fallen, mit inneren Wiedersprüchen und Konflikten umzugehen. Das fördert die Freude und das Vertrauen in Ihr eigenes Erleben. Und macht es Ihnen leichter ihr eigenes Leben aktiv zu gestalten.

Spezialisierung

Für Sie und gemeinsam mit Ihnen Lösungen entwickeln, die greifen, insbesondere bei:

  • Hochsensibilität, im Zusammenhang mit:
    • Angeborener Hochsensibilität (dem Ausprägungsgrad des Persönlichkeitsfaktors Sensibilität. Dieser ist in der Bevölkerung normalverteilt und vererbt, wie etwa die Augen- oder Haarfarbe)
    • ADHS
    • ASS
    • Traumafolgestörungen
  • Ängste
  • Depressionen

Psychologische Psychotherapeutin

Irene Fleischmann, lic phil. I, Dr. phil. II, Psychotherapeutin und Supervisorin in eigener Praxis, Naturwissenschaftlerin und Autorin

Therapieplatzverfügbarkeit

  • Zur Zeit sind alle Plätze besetzt.
  • Sobald Plätze frei werden, finden Sie dies hier auf der Webseite vermerkt. Bitte beachten Sie, dass keine Warteliste geführt wird. Vielen Dank für Ihr Verständnis!
  • Wohnen Sie in der Region Winterthur kann Sie Ihre hausärztliche Fachperson bei der Suche unterstützen. Hier finden Sie alle Informationen dazu. 

 

Rahmenbedingungen

Sie müssen Ihre Psychotherapie über die Grundversicherung der Krankenkasse abrechnen. Die Praxisbewilligung für psychologische Psychotherapie sowie die Zulassung als psychologische Psychotherapeutin zur Abrechnung über die obligatorische Krankenversicherung (OKP) liegen bei Irene Fleischmann vor.

Anordnung der psychologischen Psychotherapie

Für die Abrechnung über die Grundversicherung benötigen Sie eine Anordnung der psychologischen Psychotherapie durch eine hausärztliche oder psychiatrische Fachperson. Diese muss vor Beginn der Behandlung vorliegen. In der 1. Anordnung werden 15 Sitzungen angeordnet. Eine Erneuerung der Anordnung ist 1x direkt bei der anordnenden ärztlichen Fachperson möglich. Werden mehr als 30 Sitzungen für die Behandlung des psychischen Leidens benötigt, muss eine psychiatrische Fachperson und der vertrauensärztliche Dienst Ihrer Krankenkasse in das Kostengutspracheverfahren einbezogen werden. Das Verfahren ist zeitaufwändig, strapaziert häufig die Nerven aller Beteiligten und sein Ausgang ist ungewiss. Es verläuft folgendermassen: Die behandelnde psychologische Psychotherapeutin muss einen Verlaufsbericht verfassen, der eine Diagnose eines seelischen Leidens (nach ICD-10; International classification of diseases Version 10) enthält, eine fundierte Begründung für die Weiterführung der Psychotherapie sowie eine Prognose. Sie müssen eine psychiatrische Fachperson finden, welche diesen Bericht beurteilt und ein Schreiben dazu verfasst. Häufig tut dies die psychiatrische Fachperson im Rahmen einer Sitzung mit Ihnen. Der Verlaufsbericht der psychologischen Psychotherapeutin sowie der Beurteilungsbericht der psychiatrischen Fachperson werden vom Vertrauensärztlichen Dienst Ihrer Krankenkasse beurteilt. Der Vertrauensärztliche Dienst entscheidet darüber, ob es eine Kostengutsprache für die Weiterführung Ihrer Psychotherapie gibt oder nicht. Wenn es eine Kostengutsprache gibt, entscheidet auch der Vertrauensärztliche Dienst ihrer Krankenkasse für wie viele Sitzungen oder über welchen Zeitraum die Kostengutsprache gilt. Benötigt die psychologische Psychotherapie einen langen Zeitraum muss dieses Verfahren immer wieder wiederholt werden.

Tarif

Der aktuell verordnete Tarif ist: CHF 2.58 / Minute; eine Sitzung kann maximal 75 Minuten (max. 193.50) dauern. Zusätzlich dazu kommen jeweils 15 Minuten (CHF 38.70) Vor- respektive Nachbereitungszeit pro Sitzung.

Terminabsagen später als 48 Stunden vor Terminbeginn müssen selbst bezahlt werden (Kosten: CHF 193.50).

Terminvereinbarung

Zur Zeit sind alle Psychotherapieplätze besetzt